Hausaufgaben (vgl. § 52 GSO) sind ein Element der schulischen Bildung im Interesse der Kinder. Sie sind bedeutender täglicher Berührungspunkt von Schule und Elternhaus. Hausaufgaben gibt es in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form. Eine gründliche Erledigung gehört zu den schulischen Pflichten.
Der Zeitaufwand für die Erledigung der Aufgaben hängt auch vom Leistungsstand, der Motivation, der Konzentrationsfähigkeit und der Arbeitsorganisation ab und kann daher individuell sehr unterschiedlich sein.
Nachmittagsunterricht ist bei den Hausaufgaben entsprechend zu berücksichtigen. Bei zwei und mehr Stunden Nachmittagsunterricht oder Exkursionen, die in den Nachmittag hineinragen, sind in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 nur angemessen geringe Hausaufgaben auf den nächsten Tag zu geben. In diesen Fällen ist besonders auf die Gesamtbelastung zu achten.
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 führen ein Hausaufgabenheft.
Die Hausaufgaben werden in geeigneten Lernphasen kontrolliert, auftretende Probleme werden besprochen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbständigen Nachbereitung aufgefordert.
Konnten Hausaufgaben aus triftigen Gründen nicht erledigt werden, so ist dies der Lehrkraft vor Beginn des Unterrichts unaufgefordert mitzuteilen.
Bei wiederholtem Vergessen oder bei erheblichen Mängeln werden von den Lehrkräften geeignete Maßnahmen ergriffen (z. B. Nacharbeit).
Schriftliche Hausaufgaben werden nicht benotet, mündliche Abfragen, die sich auf im Unterricht behandelten Stoff beziehen, jedoch schon.
Im Fall von Unterrichtsversäumnissen wird erwartet, dass sich die Schüler selbständig über die versäumten Lerninhalte informieren und die Hausaufgaben in einem angemessenen Zeitraum nachholen. Bei Bedarf bietet die Schule Unterstützung an.
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