Praktika für Lehramtsstudenten

Orientierungspraktikum

Am Gymnasium Buchloe können Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten einen Teil des Orientierungspraktikums gemäß §34 Abs. 1 Nr. 2 LPO I im Umfang von einer Woche ableisten.

Die Anmeldung zum Orientierungspraktikum erfolgt direkt bei der Schule. Verwenden Sie dazu folgendes Anmeldeformular, das Sie uns als PDF-Datei spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Beginn des Praktikums vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an gernot.hansen@gymnasium-buchloe.de zuschicken.

Anmeldung Orientierungspraktikum (Formular)

Bitte beachten Sie, dass in den folgenden Zeiträumen kein Praktikum am Gymnasium Buchloe angeboten werden kann: 12.09. - 22.09.2023 | 19.02. - 23.02.2024 | 15.07. - 26.07.2024

Weitere Informationen zum Orientierungspraktikum finden Sie auf der Website des Praktikumsamtes des Ministerialbeauftragen für die Gymnasien in Schwaben:

https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/schwaben/praktikumsamt.html


Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (LPO I 2008)

Die Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (LPO I 2008) erfolgt direkt an der Schule. Vorab sollten Sie den gewünschten Zeitraum Ihres Praktikums mit uns absprechen. Wenden Sie sich dazu per E-Mail an gernot.hansen@gymnasium-buchloe.de

Schicken Sie uns anschließend folgende Unterlagen per E-Mail an gernot.hansen@gymnasium-buchloe.de zu:

Wenn wir die Modalitäten des Praktikums an unserer Schule mit Ihnen geklärt haben, leiten wir Ihre Anmeldung ans Praktikumsamt weiter. Das Praktikumsamt weist Sie daraufhin offiziell unserer Schule zu, Sie erhalten gesondert eine Zuweisung per Mail.

Weitere Informationen zum Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum finden Sie auf der Website des Praktikumsamtes: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/schwaben/praktikumsamt.html


Hinweis zum Masernschutz

Wir bitten alle Praktikantinnen und Praktikanten sicherzustellen, dass sie über ausreichenden Masernschutz verfügen und die ggf. fehlenden Masernimpfungen schnellstmöglich nachzuholen.

Bitte informieren Sie sich über das neue Masernschutzgesetz über folgenden Link:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6891/so-setzen-schulen-das-masernschutzgesetz-richtig-um.html.

Dementsprechend heißt es hier, dass alle an den Schulen tätige Personen, was auch Praktikantinnen und Praktikanten sind, über einen ausreichenden Masernschutz verfügen müssen. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)l das mit dem 10. Februar 2020 in Kraft trat.

Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen der Schulleitung spätestens bei Antritt des Praktikums entweder

  • den Nachweis über zwei Masernimpfungen (Impfpass) oder
  • eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (weshalb keine Impfung erforderlich ist) oder
  • eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf

vorlegen.

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