Fahrtkostenerstattung

Schulwegkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Landkreis bzw. von der Kommune übernommen.

Der Landkreis Ostallgäu gewährt für Schüler mit Wohnort im Ostallgäu, deren Schulweg einfach mehr als 3 Kilometer (Fußweg) beträgt, Schulwegkostenfreiheit, wenn das nächstgelegene Gymnasium besucht wird.

Konkret übernimmt der Landkreis Ostallgäu für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 die Beförderung  durch Fahrkartenbereitstellung. Ab  der Jahrgangsstufe 11 muss eine Fahrkarte gekauft werden, es erfolgt im Nachhinein eine Kostenerstattung.

Das Gymnasium Buchloe hat folgende Ausbildungsrichtungen:
- Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (Englisch - Französisch oder Englisch - Latein)
- Sprachliches Gymnasium (Englisch - Französisch - Latein oder Englisch - Französisch Spanisch
  oder Englisch - Latein - Spanisch)
- AbiBac (deutsch-französisches Doppelabitur) mit Einsteigermodulen ab Jgst. 5.
  Das Gymnasium Buchloe ist das einzige Gymnasium in Schwaben, an dem das AbiBac abgelegt 
  werden kann.

Jedem Schüler steht es frei, das Gymnasium Buchloe zu besuchen; die hierbei entstehenden Beförderungskosten müssen in Abhängigkeit vom Wohnort ggf. im Einzelfall erfragt werden.

Wenn das Gymnasium Buchloe das nächstgelegene AbiBac-Gymnasium darstellt und sich Schüler dort schon ab der 5. Klasse für die fundierte Vorbereitung auf das AbiBac anmelden, wird die Beförderungspflicht vom Landratsamt Unterallgäu bereits ab der Jahrgangsstufe 5 anerkannt..

Für Wiedergeltingen gilt nach Auskunft des Landratsamtes Unterallgäu in Mindelheim, dass Ihre Kinder auch hier Fahrtkosten erstattet bekommen.

Anträge zum Download

Die Anträge zum Download finden Sie hier.

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