Thomas Lillig, Ehrenvorsitzender der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.V.,

spricht über Elternarbeit am bayerischen Gymnasium.

"Miteinander reden, aufeinander zugehen" - so lautet die Kernaussage von Thomas Lillig.
Der oberste Grundsatz für Elternarbeit ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Schulleitung. Es geht um die Arbeit an der Sache, nicht um einen Personenbezug. Die Trennung zwischen Elternarbeit und den Interessen für das eigene Kind muss klar sein.

Aufgaben des Elternbeirats sind alle Aufgaben der Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Arbeit des Elternbeirats kann sich mit allen Bereichen des schulischen Lebens befassen. Den Rahmen für die Einflussnahme stellen das BayEUG und die GSO dar.

Entscheidungen können erfolgen

a) im Einvernehmen, d. h. mit Zustimmung des Elternbeirats bei einer beabsichtigten Maßnahme (z. B. Fahrtenprogramm der Schule)

b) im Benehmen, d. h. die schwächste Form der Zustimmung. Die Entscheidung liegt bei der Lehrerkonferenz bzw. bei der Schulleitung.

c) in Abstimmung mit dem Elternbeirat, d. h., dass der Elternbeirat zwar gehört wird, aber kein Beschlussorgan für Entscheidungen der Schule ist.

Für eine Kandidatur betont Thomas Lillig, dass folgende Punkte beachtet werden sollen:

- Elternbeiräte sollen frei in ihrer Entscheidung sein, ohne in Interessenskonflikte zu geraten.

- Inkompatibilitäten sollen vermieden werden (z. B. Mitglieder eines Lehrerkollegiums, Schulaufsicht).

Auch sind verschiedene Modelle der Elternbeiratsarbeit möglich
- punktuell
- befristet
- für bestimmte Aufgabenbereiche.

Als Abrundung betont Thomas Lillig, dass das Hauptinteresse jeder Elternbeiratsarbeit darin liegen muss, das Schulklima positiv zu gestalten und mit allen Baustellen konstruktiv umzugehen.

 

 

 

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