Daher besuchte der Wirtschaft und Recht-Kurs der Q12 am 30.01.19 das Strafjustizzentrum in Augsburg, um dort drei öffentlichen Hauptverhandlungen beizuwohnen. Dabei ging es neben der Erschleichung von Leistungen – auch oft als „Schwarzfahren“ bezeichnet – um Beleidigung und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dass die Abwägung zwischen den Aussagen eines Zeugen und eines Angeklagten nicht immer einfach ist, insbesondere wenn diese sich widersprechen, wurde besonders während der zweiten Verhandlung deutlich. Während einer Verhandlungspause nahm sich der vorsitzende Richter dann sogar Zeit, um Fragen dazu zu beantworten.
Insbesondere die Würdigung der individuellen Lebensumstände eines Angeklagten und der Erziehungsgedanke des Strafrechts wurden an diesem Vormittag deutlich, als „im Namen des Volkes“ die Urteile gesprochen wurden.
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