Schulleitung, Elternbeirat und die Fachschaft Sport haben deshalb einvernehmlich beschlossen, alljährlich eine Wintersportwoche mit dem Schwerpunkt „Alpiner Skilauf“ in den 7. Klassen durchzuführen. Die Wahl des Ortes fiel auf Neukirchen am Großvenediger in Österreich.
Neben Tugenden wie Kameradschaft, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Selbstständigkeit stehen dabei v.a. das Gemeinschaftserlebnis in der Klasse bzw. Gruppe im Vordergrund.
Mit dem Kurs in der 7. Jahrgangsstufe werden des Weiteren unten stehende Ziele verfolgt:
Alle Schüler, die nicht am alpinen Skilauf teilnehmen möchten, werden – sollten dafür genügend Anmeldungen vorliegen - im Rahmen der alternativen Wintersportgruppe von einer begleitenden Lehrkraft betreut. Da die Aktivitäten von verschiedenen Faktoren (u.a. Wetter-/ Schneelage) abhängig sind, können an dieser Stelle nur folgende Möglichkeiten genannt werden:
Fortgeschrittene Snowboarder können ggf. in eine Alpingruppe integriert werden, ein Snowboard-Anfängerkurs wird für gewöhnlich nicht angeboten.
QUARTIER: Das 3-Sterne-Hotel liegt direkt an der Talabfahrt eines perfekt geeigneten Skigeländes mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden für alle Könnensstufen.
Hotel Wolkensteinblick (vormals Sporthotel Wildkogel), Oberes Baumgartenlehen 485, A-5741 Neukirchen am Großvenediger.
Das Mittagessen am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag wird im Gasthof Wolkenstein eingenommen.
SKIGEBIET: Wildkogelarena, Wildkogelbahnstraße 343, A 5741 Neukirchen.
REISE: Die Hin- und Rückreise erfolgt mit dem Bus, Abfahrt und Rückkehr vom/am Parkplatz des Hallenbads Buchloe.
LEHRKRÄFTE: Als Begleitpersonen stehen die Sportlehrer zur Verfügung, ferner ausgebildete Skilehrer des Kollegiums. Alle Teilnehmer werden in Leistungsgruppen von ca. 10 Schülern eingeteilt und ihrem Leistungsvermögen entsprechend gefordert und gefördert.
SKIKURSORDNUNG:
LEIHSKI/SNOWBOARD: Sollten Sie bei der Anmeldung angeben, dass Ihr Kind Leihmaterial benötigt, erhält es die Ausrüstung vor Ort in Neukirchen. Die genauen Kosten hierfür entnehmen Sie dem aktuellen Elternbrief. Das Geld ist den Kindern bar mitzugeben und wird während der Wintersportwoche eingesammelt.
SICHERHEIT: Für eine intakte und fachgerecht eingestellte Sicherheitsbindung sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Bei Leihmaterial wird die Sicherheitsbindung durch das Fachgeschäft eingestellt. Im Salzburger Land besteht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Helmpflicht.
VERSICHERUNGEN:
MEDIZINISCHE VERSORGUNG: Die Versorgung erfolgt entweder bei einem Arzt in Neukirchen oder in den Krankenhäusern von Mittersill bzw. Zell am See. Eine Erkrankung oder ein Unfall werden Ihnen sofort telefonisch mitgeteilt. Um etwaige medizinische Leistungen direkt vor Ort abrechnen zu können ist es notwendig, dass Ihr Kind die EHIC-Karte und/oder ggf. den Versicherungsschein (s.o.) auf der Piste dabei hat. Sollte Ihr Kind privat versichert sein (ohne Zusatzversicherung), wird ein Lehrer den Rechnungsbetrag vor Ort auslegen.
AUSWEIS: Jede/r Schüler/in muss im Besitz eines gültigen Kinderpasses (bzw. eines Personalausweises oder Reisepasses) sein. Aufgrund der momentanen Grenzkontrollen muss der Ausweis im Bus griffbereit mitgeführt werden. Die FIS-Pistenregeln schreiben außerdem eine Mitnahme auf die Piste vor. Sollte Ihr Kind Staatsbürger/in eines Nicht-EU-Landes sein, so melden Sie dies bitte frühzeitig Herrn Michels.
RÜCKTRITT: Bei kurzfristigem Rücktritt von der Teilnahme nach Anmeldung muss damit gerechnet werden, dass ein Teil des überwiesenen Betrages (z. B. Buskosten, ca. 37 €, abhängig von Teilnehmerzahl) einbehalten wird.
NICHTTEILNAHME: Die Wintersportwoche ist eine verbindliche Schulveranstaltung. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Hierfür ist rechtzeitig ein schriftlich zu stellender Antrag z.Hd. der Schulleitung einzureichen. Die Schulleiterin entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Bei Genehmigung muss in der Zeit der Wintersportwoche der Unterricht einer anderen Jahrgangsstufe besucht werden.
UNTERSTÜTZUNG: Anträge auf Unterstützung können bei Vorliegen der Voraussetzungen hinsichtlich der Bedürftigkeit über die Schulleitung an die Oskar-Karl-Forster-Stiftung gerichtet werden, wobei die Fahrt in der Regel mit 50 % unterstützt werden kann. Ein Infoblatt hierzu und Anträge bekommen Sie hier:
Oskar-Karl-Forster: Merkblatt Oskar-Karl-Forster: Antrag der Eltern
Speziell für Hartz IV- Empfänger gilt, dass Sie die gesamten Kosten bei ihrer Arbeitsagentur geltend machen können.
Die Ausrüstungsanleitung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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