Gymnasium
Buchloe
Gemeinde Buchloe
Gemeinde Jengen
Gemeinde Lamerdingen
Gemeinde Waal
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Fahrtkostenerstattung

Grundsätzlich darf jedes Kind bei entsprechender Eignung die Schule seiner Wahl besuchen. Allerdings werden die Schulwegkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Landkreis bzw. von der Kommune übernommen.

Für den Landkreis Ostallgäu:

Der Landkreis Ostallgäu gewährt für Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Ostallgäu, und deren Schulweg in eine Richtung mehr als 3 Kilometer (Fußweg) beträgt, für den Besuch von Gymnasien Schulwegkostenfreiheit soweit das nächstgelegene Gymnasium besucht wird.
D. h., der Landkreis Ostallgäu übernimmt für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 die Beförderung, i. d. R. durch Fahrkartenbereitstellung, und ab der Jahrgangsstufe 11 eine Kostenerstattung.

Nächstgelegenes Gymnasium ist das Gymnasium der gewählten Ausbildungs- bzw. Fachrichtung, das mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Dabei ist auf den finanziellen Aufwand abzustellen, die tatsächliche Entfernung oder die Art des Beförderungsmittels ist dabei unerheblich.

Das Gymnasium Buchloe mit der Naturwissenschaftlich-technologischen und Sprachlichen Ausbildungsrichtung ist nächstgelegenes Gymnasium für folgende Gemeinden bzw. Gemeindeortsteile:

  • Buchloe (gesamtes Stadtgebiet) 
  • Jengen (gesamtes Gemeindegebiet)  
  • Lamerdingen (gesamtes Gemeindegebiet) 
  • Oberostendorf (gesamtes Gemeindegebiet)
  • Waal (gesamtes Gemeindegebiet)  

Aus der Gemeinde Germaringen nur der Ortsteil Ketterschwang.

Selbstverständlich steht es Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden bzw. nicht aufgeführten Gemeindeteilen frei das Gymnasium Buchloe zu besuchen; die hierbei entstehenden Beförderungskosten müssen dann allerdings selber getragen werden.

Für andere Landkreise:

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnort außerhalb des Landkreises Ostallgäu fragen Sie bitte bezüglich der Schulwegkostenfreiheit bei Ihrem Landratsamt nach.